„Sitzend“ für Patienten, die selbstständig zum Fahrzeug gehen können, jedoch dabei Unterstützung benötigen.
„Rollstuhltransport“ für Patienten, die nicht mehr gehfähig sind oder denen der Weg zum Fahrzeug zu weit ist.
In vielen Fällen wird ein Transport mit dem Patientenfahrdienst von der Krankenkasse übernommen.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Bei Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus benötigen wir vom Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung und vor Fahrtbeginn eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Arzt das erforderliche Beförderungsmittel bzw. Beförderungsart vermerkt (sitzend, liegend, Tragestuhl, Rollstuhl).
Das DRK ist verpflichtet, Ihnen den gesetzlichen Eigenanteil von 10 % der Transportkosten, höchstens aber 10 Euro pro Fahrt in Rechnung zu stellen. Ausgenommen sind Personen mit einem gültigen Befreiungsbescheid, den wir vorab benötigen.
Bitte halten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.
Sollte keine Kostenübernahme von der Krankenkrasse erfolgen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Ihr Ansprechpartner ist von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr
Herr Daniel Schmidt, Telefon: 0152 23652468
Telefon: 03722 8983711
Telefax: 03722 8983713
Email: fahrdienst(at)drk-chemnitzer-umland(dot)de
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Chemnitzer Umland e.V.
Geschäftsstelle
Zwickauer Straße 432
09117 Chemnitz